Rauchmelder

Lebensretter für ein sicheres Zuhause!

Die Vorgaben zur Rauchwarnmelderpflicht sind in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgelegt, sie definieren die Einbaupflicht und den Mindestschutz für Häuser und Wohnungen im Anwendungsgebiet.

Grundsätze der Landesbauordnungen.

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Diese müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Verkauf, Beratung, Installation und Wartung sind ebenfalls in unserem Leistungsspektrum enthalten.

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Konzept für die Platzierung der Rauchmelder bei Ihnen Zuhause!

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